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AGB

Als Eigentümer oder Hausverwalter sind Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht laut Eichgesetz verantwortlich. Mit unserem Miet- oder Garantiewartungs-Service helfen wir Ihnen diesen Pflichten nachzukommen.

Wir übernehmen gerne Ihre Gerätewartung, denn für Sie spart dies Zeit und vor allem Kosten!

- Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre...
- Warmwasser- und Wärmezähler alle 5 Jahre...
- HKVE alle 10 Jahre...

...ausgetauscht werden. Wir vereinbaren für Sie die Austauschtermine, besorgen die nötigen Geräte, übernehmen den Austausch der Zähler und entsorgen fachgerecht die Altgeräte.