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Energieausweis

Im Oktober 2006 einigten sich die Ministerien auf die Einführung des Energieausweises in zwei Varianten ab 2008. Dabei soll in einer Übergangsphase die Möglichkeit bestehen den günstigeren verbrauchsbasierten Energieausweis zu erstellen.

Der Energieausweis zeigt den Verbrauch eines Gebäudes pro m² Wohn- und Nutzfläche und Jahr anhand einer Einordnung in Effizienzklassen, wie sie bereits aus der Elektroindustrie bekannt sind. Sie dienen lediglich der Information und können keine Konsequenzen nach sich ziehen. Der Energieausweis wird voraussichtlich eine Gültigkeit von 10 Jahren besitzen.

Verbrauchorientierter Energieausweis:
1. wird aus bestehenden Verbrauchsdaten (min. 3 Jahre) errechnet
2. Erstellung mit der jährlichen Heizkostenabrechnung

Bedarfsorientierter Energieausweis:
Begutachtung durch Energieberater erforderlich

Ein Recht auf Vorlage des Energieausweises steht nach Inkrafttreten der neuen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) jedem Käufer oder Neu-Mieter zu. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen besitzen jedoch kein Anrecht.

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
* ab 01.2008: Wohngebäude BIS Baujahr 1965 bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau
* ab 07.2008: alle Gebäude bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau
* ab 01.2009 für alle Nichtwohngebäude

Hier können Sie sich einen Muster-Energieausweis als PDF herunterladen: